Hüttenwartin

Frau Käthi Peter
Breitestrasse 4
8465 Wildensbuch

Tel. P 052 319 11 60  Kontakt per Mail

Stellvertretung:

-

 

Infrastruktur der Waldhütte

  • Platz für maximal 35 Personen
  • Strom
  • Fliessendes Kaltwasser
  • WC
  • Holzheizung in der Hütte
  • Gedeckt Feuerstelle
  • Aussenbestuhlung

 

Mietpreise

  • Fr. 150.-- für Personen mit Wohnsitz ausserhalb der Gemeinde Trüllikon
  • Fr.   80.-- für in der Gemeinde Trüllikon wohnhafte Personen

 

Benutzungsreglement für die Waldhütte Wildensbuch

1.Grundsatz, Aufsicht

Die Waldhütte Wildensbuch, welche über rund 35 Plätze verfügt, dient der Durchführung öffentlicher und privater Anlässe für Personen, Vereine und Firmen.
Die Waldhütte Wildensbuch liegt in der Zuständigkeit des Dorfvereins Wildensbuch und untersteht der Aufsicht des Gemeinderates Trüllikon.

2.Benutzungsberechtigte

Zur Benützung der Waldhütte Wildensbuch sind berechtigt:

-Private Personen ab 18 Jahren

-Private Gruppen

-Vereine

-Firmen, Behörden und Kommissionen

 Schulklassen werden nur unter Aufsicht ihres Lehrers, Jugendgruppen nur in Begleitung eines Leiters zugelassen.

 Eine Dauermiete der Waldhütte Wildensbuch ist nicht zulässig.

Der Dorfverein kann bei säumigen Zahlern aus der Vermietung der Waldhütte oder nach der Beschädigung von Mobilien und Immobilien durch einen Mieter die erneute Vermietung an die selbe Partei verweigern.

Der Dorfverein Wildensbuch hält Umgebung und den offenen überdachten Teil der Waldhütte unentgeltlich Forstarbeitern, Jägern, Wanderern usw. zur Verfügung, sofern diese den Platz in ordentlichem Zustand zurücklassen und die Benützung von Mietern nicht tangiert wird.

3.Reservation

Reservationen der Waldhütte Wildensbuch sind beim Dorfverein Wildensbuch anzumelden, welchereinen Belegungskalender führt. Dieser Kalender hat folgende Angaben zu enthalten:

·Mieter

·Verantwortliche Person mit Telefon Nummer / Natel

·Datum des Anlasses

·Übernahme- und Rückgabezeit

Der Schlüssel zur Waldhütte Wildensbuch kann beim bezeichneten Hüttenwart bezogen werden.

Zuständige Hüttenwartin beim Dorfverein Wildensbuch für Reservationen / Anfragen:

      Frau Käthi Peter

      Breitestrasse 4, Hüttenwartin

     8465 Wildensbuch

     Tel. P 052 319 11 60 

 

Stellvertretung:

Herr Roland Fässler

Bannerweg 2

     8465 Wildensbuch

     Tel. P 052 301 52 79 / Natel 079 630 72 33

 

4.Nutzung und Haftung

Die Benützer sind gehalten, die Waldhütte, das Mobiliar und Inventar sowie die Umgebung mit der notwendigen Sorgfalt zu behandeln. Die Innenbestuhlung darf ausserhalb des geschlossenen Aufenthaltsraums der Waldhütte nicht benutzt werden. Die Zufahrt mit einem PKW bis zur Waldhütte ist dem Mieter mit einem Fahrzeug gestattet. Alle anderen Gäste müssen auf dem Parkplatz parkieren (Fahrverbot im Wald).

Das Merkblatt zur Hausordnung ist in der Waldhütte angeschlagen. Es gilt als Bestandteil des Mietvertrages.

Für jeden Anlass ist gegenüber dem Dorfverein eine verantwortliche Person zu bezeichnen. Diese haftet solidarisch für alle Sach- und Personenschäden, die die Benutzungsberechtigten oder Besucher des Anlasses verursachen. Der Dorfverein kann für keinerlei Schäden haftbar gemacht werden.

5.Übernahme und Rückgabe

Der Mieter hat die Waldhütte Wildensbuch nach Absprache mit dem Hüttenwart persönlich zu
übernehmen. Die Rückgabe hat von ihm ohne spezielle Vereinbarung am darauf folgenden Tag bis spätestens 10.00 Uhr zu erfolgen. Für verspätete Rückgabe, ungenügende Reinigung oder fehlendes Inventar wird dem Verantwortlichen durch den Dorfverein Wildensbuch Rechnung gestellt.

Die Entsorgung des Kehrichts ist Sache der jeweiligen Mieters.

6.Tag- und Nachtruhe

Ab 22.00 Uhr bis 06:00 Uhr dürfen die Nachbarn und Einwohner von Wildensbuch nicht durch Lärm in ihrer Ruhe gestört werden. Der Verantwortliche hat Heimkehrer zu ruhigem Verhalten aufzufordern. Der verantwortliche Mieter wird insbesondere auf die Polizeiverordnung der Politischen Gemeinde Trüllikon vom 13. Februar 1995 hingewiesen.
Laute Musik ist ausserhalb der Waldhütte am Tag und in der Nacht untersagt. Der Lebensraum Wald mit seinen Tieren soll so weit wie möglich vor Lärm geschützt werden.

7.Feuerstellen

Offene, ungeschützte Feuerstellen sind aus Gründen der Sicherheit und der Ordnung auf dem ganzen Areal und der Umgebung der Waldhütte Wildensbuch untersagt.

Die geschützten Feuerstellen im überdachten Aussenbereich der Waldhütte und die angrenzende geschützte Feuerstellen vis-a-vis der Waldhütte sowie die Holzheizung im Inneren der Waldhütte dürfen benutzt werden. Achtung: die Holzheizung darf nicht überhitzt werden, sonst nimmt der

Ofen Schaden!

Das Holz zur Befeuerung befindet sich hinter der Waldhütte und ist im Mietpreis inbegriffen.

8.Rauchen

Das Rauchen ist im Aufenthalstraum der Waldhütte und im WC nicht gestattet.

9.Benutzungsentschädigung

Die Benutzungsgebühr ist bei Übernahme dem Hüttenwart in Bar zu entrichten. Darin eingeschlossen ist die Benützung des Mobiliars, sowie Heiz-, Strom- und Wasserkosten.

Es wird auf das separate Tarifreglement verwiesen.

10.Inkrafttreten

Vorstehendes Reglement tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Es ist jeder Reservation als Vertragsbestandteil beizulegen.

Vom Vorstand des Dorfvereins Wildensbuch beschlossen am 04. Februar 2010, Protokoll Nr. 5 Punkt Nr. 4.

Wildensbuch, 04. Februar 2010DORFVEREIN WILDENSBUCH

Die Präsidentin:Die Aktuarin:

 

Jolanda Peter Cornélia Fink

Kontakt Details

Winzergenossenschaft Wildensbuch
c/o Armin Peter
Breitestrasse 9
8465 Wildensbuch
Schweiz

Email: info@wildensbuch.ch
Website: www.wildensbuch.ch

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